Netzbekannt GmbH: Online-Marketing und SEO-Agentur Mo.-Fr. 08:00 - 18:00 Uhr

Netzbekannt GmbH Berlin – Online-Marketing-Beratung finanziell gefördert durch den Staat!

Wir von der Netzbekannt GmbH sind nicht nur Experten für Online-Marketing und SEO, sondern ebenso geprüfte und zertifizierte BAFA- und IBWF-Berater

In dieser Funktion können wir Sie dabei unterstützen 50 – 80 % Ihrer Ausgaben für unsere Beratungsdienstleistungen im Bereich Online-Marketing und Internetwerbung vom Staat zurückzuholen.

Wie das gehen soll? Ganz einfach – indem wir für Sie die Fördertöpfe der BAFA anzapfen.

Somit können Sie sich die Unterstützung bei der Digitalisierung Ihres Geschäftes leisten – auch als kleines oder mittelständisches Unternehmen. Wer heutzutage unternehmerisch erfolgreich sein will, der muss online präsent sein. Wie heißt es doch so schön: „Wer nicht wirbt, der stirbt!“

Ein überzeugender Online-Auftritt ist überlebenswichtig.

Was ist die BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr.

Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Und an dieser Stelle kommen wir ins Spiel, indem wir Ihnen Zugriff auf eben diese Förderprogramme verschaffen.

Die Fördermittel kommen aus den Töpfen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und werden von der BAFA an förderungswürdige deutsche Unternehmen verteilt.

Was ist ein BAFA-Berater?

Ein BAFA-Berater ist ein von der BAFA zertifizierter Unternehmensberater, der im Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ tätig sein darf.

Mit dem Beratungsprogramm wurden die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“ der BAFA und die Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ der KfW in einem Programm zusammengefasst.

Ein eigenes Verzeichnis für BAFA-Berater gibt es nicht.

Voraussetzungen um BAFA-Berater zu werden sind:

  • Selbstständigkeit,
  • der überwiegende Geschäftszweck ist die Beratungstätigkeit (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes),
  • Befähigung,
  • Zuverlässigkeit,
  • Qualitätssicherung und -management,
  • und richtlinienkonforme Durchführung der Beratung.

Dazu muss der Antragssteller:

  • eine Beratererklärung abgeben,
  • und mit einem tabellarischen Lebenslauf seine Eignung nachweisen.
  • Sowie einen Qualitätsmanagementsnachweis seines Unternehmens,
  • und einen Unternehmensnachweis, erbringen.

Die BAFA-Förderung

Förderungswürdig nach BAFA-Richtlinien sind:

Falls Ihr Unternehmen unter eine der drei folgenden Kategorien fällt, sind Sie prinzipiell förderungswürdig. Damit stehen die Chancen gut einen guten Teil Ihrer Beratungskosten von der staatlichen Hand retourniert zu bekommen.

  • Junge Unternehmen (bis zwei Jahre nach der Gründung): Falls Sie zu diesen gehören, müssen Sie vor der Antragstellung ein Informationsgespräch bei einem BAFA-Regionalpartner in Anspruch nehmen. In Berlin wären dies die IHK Berlin und die HWK Berlin. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
  • Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr der Gründung).
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (hier spielt das Alter des Unternehmens keine Rolle). Auch bei diesen muss vor der Antragstellung ein Informationsgespräch bei einem BAFA-Regionalpartner in Anspruch genommen werden. Danach dürfen wiederum maximal 3 Monate bis zur Antragstellung vergehen.

Junge Unternehmen und Bestandsunternehmen können sowohl allgemein als auch speziell gefördert werden. Unter allgemeine Beratungen fallen wirtschaftliche, finanzielle, organisatorische und personelle Fragen. Spezielle Fragestellungen sind weiter gefasst und sollen vor allem strukturelle Ungleichheiten ausgleichen.

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Unsere Geschäftsführer Gabriel Gelman und Jascha Bechmann unterstützen Sie persönlich dabei im Netz bekannt zu werden und Ihre Ausgaben für unsere Online-Marketing-Beratung im Rahmen zu halten! Dabei helfen Fördermittel aus den Töpfen der BAFA.

Hierunter fallen Beratungen von Unternehmen, welche von Frauen, Migranten oder Menschen mit Behinderung geführt werden. Genauso wie Beratungen zu Fachkräftegewinnung, Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Bei Unternehmen in Schwierigkeiten wird zuerst eine Beratung zur Unternehmenssicherung gefördert. Diese hat die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel. Erst im Anschluss an diese können etwaige Beratungen zu einer besseren Unternehmensführung beantwortet werden.

Von der BAFA-Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen und Angehörige der freien Berufe mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Beratung. Darunter fallen zum Beispiel Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare.
  • Unternehmen, welche vor einem Insolvenzverfahren stehen oder sich bereits in diesem befinden.
  • Gemeinnützige Organisationen.
  • Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften.
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Hier unverbindlich über Ihre mögliche BAFA-Förderung informieren

Die Höhe der BAFA-Förderung:

In welchem Ausmaß Sie mit Ihrem Unternehmen BAFA-Förderung beziehen können, hängt von 2 Faktoren ab:

  • Fördersatz
  • Unternehmensart

Der Fördersatz ist im Wesentlichen von Ihrem Unternehmensstandort abhängig. Zusätzlich gibt es eine zusätzliche Förderklasse für Unternehmen in Schwierigkeiten.

  • Neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig): 80 %
  • Region Lüneburg: 60 %
  • Sonstige Bundesländer/Regionen: 50 %
  • Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig von Alter und Standort): 90 %

Bei der Unternehmensart wird wiederum zwischen,

  • jungen Unternehmen (Bemessungsgrundlage 4.000 Euro), 
  • Bestandsunternehmen (Bemessungsgrundlage 3.000 Euro), 
  • und Unternehmen in Schwierigkeiten (Bemessungsgrundlage 3.000 Euro) unterschieden.

Dadurch ergeben sich folgende Förderstaffelungen:

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Hier sehen Sie die unterschiedlichen BAFA-Fördersätze in Abhängigkeit von Unternehmensart und Unternehmensstandort.

Hier unverbindlich über Ihre mögliche BAFA-Förderung informieren

Wie läuft die Antragsstellung ab:

Der Antrag für eine BAFA-Förderung muss online über die Antragsplattform des Bundesamts eingebracht werden.  Danach wird dieser geprüft und der Antragsteller über das Ergebnis informiert. Erst mit dem positiven Bescheid darf auch ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Rückwirkend ist eine Förderung nicht möglich.

Ablauf der Beratung mit BAFA-Förderung:

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Hier sehen Sie noch einmal in aller Kürze den Ablauf zu Ihrer persönlichen BAFA-Förderung.

Nach Abschluss der Beratung muss der Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten ebenfalls über die BAFA-Antragsplattform eingereicht werden. 

Der Verwendungsnachweis hat folgende Unterlagen zu umfassen:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Verwendungsnachweisformular.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung.
  • Bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten: Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs.
  • Den Beratungsbericht (vom Berater anzufertigen).
  • Rechnung des Beraters und Kontoauszug des Antragsstellers über die Begleichung des Honorars.

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Und – sind Sie jetzt überzeugt davon, dass wir die richtige Agentur für Ihre persönliche Online-Marketing-Beratung sind? Wir sind eben nicht nur erfahrene Marketer mit unverwechselbaren Alleinstellungsmerkmalen, sondern genauso erfahrene Berater. 

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. Bei diesem klären wir mit Ihnen sowohl den Umfang einer eventuellen Beratung, sowie die Möglichkeit zur Förderung über BAFA, ab. Die Netzbekannt GmbH macht Sie im Netz bekannt – und das durch den Staat gefördert, deutlich günstiger!

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