Netzbekannt GmbH: Online-Marketing und SEO-Agentur Mo.-Fr. 08:00 - 18:00 Uhr

BAFA-Berater: Sichern Sie sich Ihre staatliche finanzielle Förderung für SEO und Online-Marketing!

Sie möchten für Ihr Unternehmen mit SEO- oder Online-Marketing-Maßnahmen eine höhere Sichtbarkeit und mehr Umsatz erzielen?

Das ist eine hervorragende Idee, denn sicherlich wissen Sie: „Wer nicht wirbt, der stirbt!“.

Wer heutzutage unternehmerisch erfolgreich sein will, muss online präsent sein.

Aber nicht nur das: Ein überzeugender Online-Auftritt ist überlebenswichtig!

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Das Beste: Mit der BAFA-Förderung stellt der deutsche Staat eine attraktive Unterstützung bei der Digitalisierung von kleinen oder mittelständischen Unternehmen bereit.

In unserer Funktion als BAFA-Berater können wir Sie dabei unterstützen, 50 bis 80 % Ihrer Ausgaben für unsere Beratungsdienstleistungen im Bereich Online-Marketing und Internetwerbung vom Staat zurückzuholen.

Wie das gehen soll? Ganz einfach – indem wir für Sie die Fördertöpfe der BAFA anzapfen.

Wir von der Netzbekannt GmbH sind nicht nur Experten für Online-Marketing und SEO, sondern ebenso geprüfte und zertifizierte BAFA- und IBWF-Berater.

Mit unserer Erfahrung bringen wir Ihr Unternehmen auf das nächste Level!

Im Folgenden finden Sie alles Wissenswerte zu Ihrem BAFA-Zuschuss:

Was ist die BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Sie nimmt wichtige administrative Aufgaben des Bundes in folgenden Bereichen wahr:

  • Außenwirtschaft
  • Wirtschaftsförderung
  • Energie
  • Wirtschaftsprüferaufsicht

Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung des BAFA ist die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

An dieser Stelle kommen wir als BAFA-Berater ins Spiel. Denn wir verschaffen Ihnen Zugriff auf eben diese Förderprogramme.

Die Fördermittel kommen aus den Töpfen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und werden von der BAFA an förderungswürdige deutsche Unternehmen verteilt.

Was ist ein BAFA-Berater?

Ein BAFA-Berater ist ein von der BAFA zertifizierter Unternehmensberater, der im Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ tätig sein darf.

Mit diesem Beratungsprogramm wurden die vorherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“ der BAFA und die Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ der KfW in einem einzigen Programm zusammengefasst.

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Wie werde ich BAFA-Berater?

Um BAFA-Berater zu werden, müssen verschiedene Voraussetzungen und Qualitätsmerkmale erfüllt werden.

Dadurch soll durch das BAFA die Eignung und kompetente Beratungstätigkeit jedes BAFA-Beraters sichergestellt werden.

Die Voraussetzungen um BAFA-Berater zu werden sind:

  • Selbstständigkeit
  • der überwiegende Geschäftszweck ist die Beratungstätigkeit (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes)
  • Befähigung
  • Zuverlässigkeit
  • Qualitätssicherung und -management
  • und richtlinienkonforme Durchführung der Beratung

Dazu muss der Antragssteller:

  • eine Beratererklärung abgeben
  • mit einem tabellarischen Lebenslauf seine Eignung nachweisen
  • einen Qualitätsmanagementsnachweis seines Unternehmens erbringen
  • einen Unternehmensnachweis vorlegen

BAFA-Berater finden: Darauf sollten Sie achten!

Ein spezielles Verzeichnis von BAFA-Beratern gibt es nicht.

Um einen für Sie geeigneten BAFA-Berater zu finden, müssen Sie daher Google bemühen.

Hier finden Sie auf diversen Seiten Datenbanken mit BAFA-Beratern. Diese sind jedoch nicht unabhängig.

Achten Sie daher bei der Wahl Ihres BAFA-Beraters stets auf weitere Qualitätsmerkmale, die über den Titel “BAFA-Berater” hinausgehen.

Diese können sein:

  • nachprüfbare herausragende Expertise in einem speziellen Bereich (wie SEO oder Online-Marketing)
  • Erfahrung durch vorherige BAFA-Beratungen
  • Kundenbewertungen auf Google oder in relevanten Branchenbüchern
  • weitere Zertifikate wie das IBWF Zertifikat
  • mehrjähriges Bestehen am Markt

Netzbekannt erfüllt als 5-Sterne-Agentur selbstverständlich alle dieser Qualitätsmerkmale.

Darüber hinaus überzeugen wir mit unserer besonders effizienten Arbeitsweise, kurzen Entscheidungswegen und einem immer für Sie erreichbaren festen Ansprechpartner.

BAFA-Beratung: Alles Wissenswerte zur Förderung und Zuschuss!

Wer ist nach den BAFA-Richtlinien förderungswürdig?

Wenn Ihr Unternehmen unter eine der drei folgenden Kategorien fällt, sind Sie prinzipiell förderungswürdig.

Damit stehen die Chancen gut, einen erheblichen Teil Ihrer Beratungskosten von der staatlichen Hand zurückzubekommen.

 

  1. Junge Unternehmen (bis zwei Jahre nach der Gründung): Hierbei müssen Sie vor der Antragstellung ein Informationsgespräch bei einem BAFA-Regionalpartner in Anspruch nehmen. In Berlin sind das die IHK Berlin oder HWK Berlin. Wichtig: Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
  2. Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr der Gründung)
  3. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (hier spielt das Alter des Unternehmens keine Rolle): Auch hier muss vor der Antragstellung ein Informationsgespräch bei einem BAFA-Regionalpartner in Anspruch genommen werden. Es dürfen maximal 3 Monate bis zur Antragstellung vergehen.

Wie werden Unternehmen gefördert?

Junge Unternehmen und Bestandsunternehmen können sowohl allgemein als auch speziell gefördert werden.

  • Unter allgemeine Beratungen fallen wirtschaftliche, finanzielle, organisatorische und personelle Fragen.
  • Spezielle Fragestellungen sind weiter gefasst und sollen vor allem strukturelle Ungleichheiten ausgleichen. Hierunter fallen Beratungen von Unternehmen, die von Frauen, Migranten oder Menschen mit Behinderung geführt werden, aber auch Beratungen zu Fachkräftegewinnung, Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Bei Unternehmen in Schwierigkeiten wird zuerst eine Beratung zur Unternehmenssicherung gefördert.

Diese hat die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel.

Erst im Anschluss an diese können etwaige Beratungen zu einer besseren Unternehmensführung beantwortet werden.

Wer ist von der BAFA-Förderung ausgeschlossen?

Keine BAFA-Zuschüsse erhalten:

  • Unternehmen und Angehörige der freien Berufe mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Beratung. Darunter fallen zum Beispiel
  • Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare.
  • Unternehmen, die vor einem Insolvenzverfahren stehen oder sich bereits in diesem befinden
    gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
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Unsere Geschäftsführer Gabriel Gelman und Jascha Bechmann unterstützen Sie persönlich dabei im Netz bekannt zu werden und Ihre Ausgaben für unsere Online-Marketing-Beratung im Rahmen zu halten! Dabei helfen Fördermittel aus den Töpfen der BAFA.

Wie hoch ist BAFA-Förderung?

In welchem Ausmaß Sie mit Ihrem Unternehmen die BAFA-Förderung beziehen können, hängt von zwei Faktoren ab:

  • Fördersatz
  • Unternehmensart

Der Fördersatz ist im Wesentlichen von Ihrem Unternehmensstandort abhängig.

Zusätzlich gibt es eine zusätzliche Förderklasse für Unternehmen in Schwierigkeiten.

  • Neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig): 80 %
  • Region Lüneburg: 60 %
  • Sonstige Bundesländer/Regionen: 50 %
  • Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig von Alter und Standort): 90 %

Bei der Unternehmensart wird unterschieden zwischen:

  • jungen Unternehmen (Bemessungsgrundlage 4.000 Euro),
  • Bestandsunternehmen (Bemessungsgrundlage 3.000 Euro),
  • und Unternehmen in Schwierigkeiten (Bemessungsgrundlage 3.000 Euro)

Dadurch ergeben sich folgende BAFA-Fördersätze in Abhängigkeit von Unternehmensart und Unternehmensstandort:

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Wie läuft die Antragsstellung ab?

Der Antrag für eine BAFA-Förderung muss online über die Antragsplattform des Bundesamts eingebracht werden.

Anschließend wird dieser geprüft und der Antragsteller über das Ergebnis informiert.

Erst mit dem positiven Bescheid darf auch ein Beratungsvertrag unterschrieben werden.

Rückwirkend ist eine Förderung nicht möglich.

Sie haben noch Fragen zum BAFA-Zuschuss?

Ablauf Ihrer Beratung mit BAFA-Förderung

Hier sehen Sie noch einmal in aller Kürze den Ablauf zu Ihrer persönlichen BAFA-Förderung:
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Wichtig: Nach Abschluss der Beratung muss der Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten ebenfalls über die BAFA-Antragsplattform eingereicht werden.

Der Verwendungsnachweis hat folgende Unterlagen zu umfassen:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Verwendungsnachweisformular.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung.
  • Bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten: Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs.
  • Den Beratungsbericht (von Ihrem BAFA-Berater anzufertigen).
  • Rechnung des BAFA-Beraters und Kontoauszug des Antragsstellers über die Begleichung des Honorars.

Zertifizierter BAFA-Berater: Mit Netzbekannt treffen Sie die richtige Entscheidung!

Wir hoffen, dass wir Sie auf dieser Seite ausführlich über alle wichtigen Belange rund um die BAFA-Förderung informieren konnten.

Wenn Sie auf der Suche nach einem perfekten BAFA-Berater sind, suchen Sie nicht weiter.

Wir stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung im SEO und Online-Marketing und einer Vielzahl an bereits durchgeführten BAFA-Beratungen unterstützend zur Seite.

Von der Antragsstellung bis zum abschließenden Beratungsbericht können Sie sich auf eine professionelle Online-Marketing-Beratung von Netzbekannt verlassen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!

Bei diesem besprechen wir mit Ihnen den Umfang einer eventuellen Beratung sowie die Möglichkeit zur BAFA-Förderung.

Netzbekannt macht Sie im Netz bekannt – und das durch den Staat gefördert sogar deutlich günstiger!





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